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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verfassungschutz Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.sicherheitsforum-bw.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 01.06.2022):

  • Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
  • Bei der Vergrößerung um 200% und der Einstellung der Browserfenstergröße auf 1280 x 768 werden manche Inhalte abgeschnitten oder nicht angezeigt
  • Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Erläuterungen in Leichter Sprache
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • Alternativtexte für Bedienelemente
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.06.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) .

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2022 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Leitungsstab, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Taubenheimstraße 85 A
70372 Stuttgart
E-Mail: info@lfvbw.bwl.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Rückmeldung und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte oder den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG bzw. § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Geschäftsstelle des/der Landesbehindertenbeauftragten können Sie wie folgt erreichen:

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.